Prüfungen
► Jede Klausur wird modular nach jedem Semester angeboten
(je nach Möglichkeiten, in der letzten und/oder in der vorletzten VL-Woche)
► Hinweise zur Online-Prüfungsanmeldung für die Klausuren:
Bitte auf Bachelor, Master und Mastervorzug achten!
► Bitte kommen Sie frühzeitig zu den Hörsälen, damit wir für den Einlass und der Platzierung
genügend Zeit haben.
Wir werden rechtzeitig auf ILIAS eine Liste mit der Einteilung nach
Matrikelnummern, Hörsälen und Einlasszeiten bekannt geben.
► Klausureinsichten (allg. Hinweise) / Termine, siehe unten in der Tabellenübersicht
Semester | Titel | Prüfung / Tag | Prüfung / Zeit | Anmeldung | Prüfung / Ort | Einsicht / Anmeld. in ILIAS |
---|---|---|---|---|---|---|
SoS 2024 | Management Accounting 1 | 25.07.2024 | 17:30-19:30 | Anmeldebeginn: |
Datum: 29.10.2024 |
|
SoS 2024 | Management Accounting 2 | 17.07.2024 | 17:30-19:30 | Anmeldebeginn: |
Datum: 29.10.2024 |
|
WS / SoS | alle Seminare am LS Management Accounting | Studierende bitte zu Semesterbeginn zügig im CAS-Campus anmelden.
|
||||
WS 24/25 | Management Accounting 1 | 05.02.2025 | 17:30-19:30 | Anmeldebeginn: |
10.21 Gottlieb-Daimler-Hörsaal | Datum: |
WS 24/25 | Management Accounting 2 | 13.02.2025 | 17:30-19:30 | Anmeldebeginn: |
50.35 Hörsaal am Fasanengarten (HS a.F.) | Datum: |
jedes WS | Advanced Management Accounting | Studierende bitte zu Semesterbeginn zügig im CAS/Campus anmelden |
Versäumen der Prüfung
Das Versäumen oder Fernbleiben ohne rechtzeitige Abmeldung einer Prüfung wird gemäß der Vorgabe der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gehandhabt:
"C.3. Versäumen der Prüfung:
Fernbleiben ohne rechtzeitige Abmeldung oder nicht rechtzeitiges Erscheinen zur Prüfung
Wer nach Anmeldung zu einer Prüfung dieser fernbleibt ohne sich ordentlich abzumelden, kann wegen unentschuldigtem Versäumen der Prüfung mit 5,0 – nicht bestanden – sanktioniert werden. (Einige wenige Institute wenden diese Regel nicht an. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig dazu zu informieren.) Kommt ein Kandidat zu einer Prüfung zu spät, liegt es im Ermessen des prüfenden Instituts das Zuspätkommen als Rücktritt von der Prüfung zu werten oder als Versäumnis, also unentschuldigtes Fernbleiben. Ebenso liegt es im Ermessen des prüfenden Instituts, dem Kandidaten die verspätete Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen.
Macht ein Kandidat Gründe für sein Versäumnis geltend, sind diese unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Prüfungstermin dem Institut oder dem Prüfungssekretariat der Fakultät vorzulegen.
Bei Anerkennung der vorgebrachten Gründe wird das Fernbleiben nachträglich wie ein ordentlicher Rücktritt eingestuft."