Regelungen für die Anerkennung von Auslandsleistungen (Bachelor / Master)
Das Auslandsstudium soll das Karlsruher Studium sinnvoll ergänzen. Folgende Regelungen gelten für die Anerkennung von Auslandsleistungen:
- Anerkennungsvoraussetzungen Bachelor:
- Die im Ausland besuchte Vorlesung sollte bezogen auf die Lernziele einen adäquaten Ersatz für die in Karlsruhe nicht besuchte Veranstaltung des Moduls darstellen.
- Anerkennungsvoraussetzungen Master:
- Die im Ausland besuchte Vorlesung sollte die in Karlsruhe belegten Fächer sinnvoll ergänzen. Eine Ähnlichkeit mit in Karlsruhe belegten Fächern ist zu vermeiden.
- Die im Ausland besuchte Vorlesung sollte bezogen auf die Lernziele einen adäquaten Ersatz für die in Karlsruhe nicht besuchte Veranstaltung des Moduls darstellen
- Die Teilnahme an einem Masterprogramm (oder PhD Programm) ist erwünscht. In Ausnahmefällen können Vorlesungen im 3. oder 4. Jahr eines Bachelorprogramms anerkannt werden.
Gern zeichnen wir Ihnen im Learning Agreement mehr als eine Vorlesung im Ausland ab, so dass Sie vor Ort mehr Flexibilität in der Zusammenstellung des Stundenplans haben. Weitere Informationen zu unseren Modulen finden Sie unter Studium und Lehre.
Anerkennungsprozess
Bitte schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit uns ab (Schritt 1). Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt dann die endgültige Anerkennung mit Note (Schritt 2). Für die einzelnen Schritte sind jeweils verschiedene Dokumente und/oder Formulare erforderlich. Informationen und Links zu diesen Dokumenten finden Sie unten auf dieser Seite.
Unter folgenden Links können Sie die Anträge auf Anerkennung am Institut für Unternehmensführung stellen:
- Schritt 1 - Learning Agreement beantragen (Wiwi-Portal):
Link
- Schritt 2 - Endgültige Anerkennung:
Senden Sie bitte eine Mail mit den unter Schritt 2 angegebenen Dokumenten an Maximilian Kirsch.
Informationen und Links zu den benötigten Unterlagen und Formularen:
Schritt 1: Abschluss eines Learning Agreements (vor Auslandsaufenthalt) über das Wiwi-Portal
Benötigte Unterlagen / Nachweise:
- Kursbeschreibungen Ausland, aus der insbesondere die Lernziele der Veranstaltung zu erkennen sind (offizielles Dokument der Universität)
- Einordnung des Kurslevels: z.B. Masterprogramm, Bachelorprogramm (offizielles Dokument der Universität)
- Nachweis über Kursumfang (offizielles Dokument der Universität) und Umrechnung der Kurscredits in ECTS
Schritt 2: Anerkennung mit Note (nach Auslandsaufenthalt)
Benötigte Unterlagen / Nachweise:
- Learning Agreement (siehe Schritt 1)
- Anerkennungsformular der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften -> Link (bitte online ausfüllen)
- Zeugnis Ausland (eingescannt)
- Optional: Notenperzentile (z.B. sinnvoll bei grob auflösender Notenskala)
Bitte planen Sie für den jeweiligen Prozessschritt zwei Wochen Bearbeitungszeit ein.
Als Studierende(r) des Wirtschaftsingenieurwesens, der Technischen Volkswirtschaftslehre oder der Informationswirtschaft können Sie das Fakultätsformular hier abrufen. Für alle anderen Studiengänge lassen Sie uns bitte das entsprechende Formular Ihrer Fakultät zukommen.
Ansprechpartner für Auslandsanerkennungen ist Maximilian Kirsch.