Auslandsanerkennungen

Das Auslandsstudium soll eine Zusatzqualifikation, nicht aber Ersatz des Karlsruher Studiums sein.

Für das Modul Management Accounting (MA) können sie entweder für  die Lehrveranstaltung  MA 1 oder die Lehrveranstaltung  MA 2 Kurse anrechnen lassen. Es ist jedoch nicht möglich für beide Lehrveranstaltungen Kurse im Ausland zu belegen. D.h., für unser Modul Management Accounting müssen Sie eine der beiden Lehrveranstaltungen bei uns absolvieren.

Wir werden nur Kurse in Management Accounting (Controlling), jedoch nicht in Financial Accounting (Externes Rechnungswesen) anerkennen.

Das Auslandsstudium sollte an einer renommierten Universität stattfinden. Der Kursumfang sollte für die zu ersetzenden 4,5 LP ausreichend sein.

Notenneutrale Anerkennungen sind nicht möglich.

Seminare können nicht anerkannt werden.

Anerkennungsprozess

Bitte schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement - Anerkennungsvereinbarung mit uns ab.
► In dem Learning Agreement muss festgelegt sein, welche Lehrveranstaltung (MA 1 oder MA 2) Sie bei uns am KIT ablegen werden und welche Sie durch ihren Auslandsaufenthalt ersetzen möchten.
► Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge von uns geprüft und bearbeitet werden. Wir werden keine vorläufigen Anerkennungen aussprechen auf Grund unvollständiger Unterlagen.
► Ein einmal genehmigtes Learning Agreement ist für uns bindend. (Es erleichtert unsere Arbeit bei der endgültigen Anerkennung.)
► In Ausnahmefällen kann ein Learning Agreement noch nach dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden. (Z.B. wenn der Antrag vor Abreise nicht vollständig eingereicht werden konnte.) In diesem Falle, liegt das Risiko der Anerkennung von Studienleistungen bei Ihnen.

Auf dem Wiwi-Portal können sie unter folgendem Link die Anträge auf Anerkennungsvereinbarung (Learning Agreement) stellen:

Antrag Learning Agreement am IBU / LS Prof. Wouters  bzw.  https://portal.wiwi.kit.edu/

Dafür sollten Sie jeweils die folgenden Dokumente bereithalten:

  • Kursbeschreibungen Ausland (offizielles Dokument der Universität, max. 4 Seiten in deutscher oder englischer Sprache ). Gern zeichnen wir Ihnen im LA mehr als eine Vorlesung im Ausland ab, so dass Sie vor Ort mehr Flexibilität in der Zusammenstellung des Stundenplans haben.
  • Einordnung des Kurslevels: z.B. Masterprogramm, Bachelorprogramm (offizielles Dokument der Universität)
  • Nachweis über Kursumfang (offizielles Dokument der Universität) und Umrechnung der Kurscredits in ECTS.
    Unser Studienjahr hat 60 ECTS oder LP. Bitte geben Sie an, wie viele LP/ECTS/Credits (oder sonstige "Punkte") im dortigen Programm pro Jahr geleistet werden müssen.
  • Lehrveranstaltung festlegen, die bei uns absolviert werden soll, MA 1 oder MA 2

► Auf dem Formular "Schmuckblatt" erfolgt die Genehmigung seites des IBU / MA, sofern die Kurse anerkannt werden können. Sie erhalten die Anerkennungsvereinbarung von uns unterschrieben per Scan/Mail zurück.
 

Engültige Anerkennung

Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt dann die endgültige Anerkennung mit Note.

► Benötigte Unterlagen / Nachweise:

► Alle vollständig ausgefüllten Formulare und Zeugnisse (ToR) bitten wir Sie in sehr guter Qualität einzuscannen und per Mail an uns zu senden.

► WICHTIG!
Bitte das Modul und die Leistung/Platzhalter im Studienablaufplan einbinden. Andernfalls kann ihre Anerkennung nicht ordnungsgemäß vom Prüfungssekretariat verbucht bzw. bearbeitet werden.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie eine Email an: Nadine.Fleischer∂kit.edu

Bitte planen Sie für den jeweiligen Prozessschritt zwei Wochen Bearbeitungszeit ein.